SEPA-Lastschriftverfahren
Der Fälligkeitstag für die Lastschrift des Mitgliedsbeitrags bereits bestehender Mitglieder ist jährlich wiederkehrend der 1. März. Fällt dieser auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Werktag.
Die Lastschrifteinzüge sind immer wie folgt gekennzeichnet:
- durch die eindeutige Mandatsreferenz und
- unsere Gläubiger-ID (DE70ZZZ00000298439).
Das Fälligkeitsdatum für die erste Lastschrift bei Neuantrag einer Mitgliedschaft wird separat mit der jeweiligen Mandatsreferenz mitgeteilt.