SEPA-Lastschriftverfahren

Der Fälligkeitstag für die Lastschrift des Mitgliedsbeitrags bereits bestehender Mitglieder ist jährlich wiederkehrend der 1. März. Fällt dieser auf ein Wochenende/Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstag auf den folgenden Werktag.

Die Lastschrifteinzüge sind immer wie folgt gekennzeichnet:

  • durch die eindeutige Mandatsreferenz und
  • unsere Gläubiger-ID (DE70ZZZ00000298439).

Das Fälligkeitsdatum für die erste Lastschrift bei Neuantrag einer Mitgliedschaft wird separat mit der jeweiligen Mandatsreferenz mitgeteilt.